Fremdenverkehrseinrichtungen
       
Recht

Auch das Honorarrecht ist Teil des Architektenrechts. Das Honorar für Architekten ist gesetzlich in einer Honorarordnung geregelt. Dabei gibt es Höchst- und Mindestsätze, die zwischen den Parteien frei festgelegt werden können. Der Bauprozess ist in Leistungsphasen unterteilt, die dann je nach Fertigstellung abgerechnet werden.

 

Partner: 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10